Wien (DT) „Zum ersten Mal stimmt ganz Österreich über die Kirche ab“, meinen die Initiatoren des Volksbegehrens gegen vermeintliche „Kirchenprivilegien“ vorauseilend euphorisch. Tatsächlich gibt es zwar eine offizielle Eintragungsfrist von 15. bis 22. April für das Volksbegehren, doch um im Parlament behandelt zu werden, braucht es nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mindestens 100 000 wahlberechtigte Unterzeichner. Das ist reichlich illusorisch, denn an Unterstützungserklärungen für die Einleitung des Volksbegehrens konnten die Initiatoren dem Innenministerium in Wien nur 8 567 vorlegen.
Mit Desinformation und Emotion gegen die Kirche
In Österreich startet am 15. April ein Volksbegehren gegen vermeintliche Kirchenprivilegien. Von Stephan Baier