Freiburg (DT/KNA) Der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Gleichzeitig unterstrich er, dass er sich weiterhin als gläubiges Mitglied der Kirche verstehe. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hatte Anfang Mai festgestellt, dass ein solcher teilweiser Kirchenaustritt unzulässig sei und damit einer Klage des Erzbistums Freiburg stattgegeben. Der VGH entschied, eine Austrittserklärung könne nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränkt werden.