Schon an Timotheus ist die Mahnung ergangen: „Leg keinem vorschnell die Hände auf und mach dich nicht mitschuldig an fremden Sünden.“ Denn manchmal liegen die Misslichkeiten nicht auf der Hand, sondern „kommen erst hinterher“ (1 Tim 5, 22–24). Heute liest sich das so: „Can. 1052 CIC stellt fest, dass der Bischof vor der Weihespendung die moralische Sicherheit gewonnen haben muss, dass der Kandidat geeignet ist. Dies soll aufgrund positiver Argumente erwiesen sein.
Keine Angst vor der Psychologie!
Ein Kommentar zum jüngsten Dokument der Kongregation für das Katholische Bildungswesen über die Aufnahme und Ausbildung von Priesteramtskandidaten