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Gott, Blasphemie und das Strafrecht

Religionsbeschimpfung erregt die Gemüter nicht nur der Muslime – Doch wie lassen sich Meinungsfreiheit und Schutz religiöser Überzeugungen vereinbaren?

Bad Herrenalb (DT) Und wieder haben dänische Zeitungen am 14. Februar jene Zeichnungen veröffentlicht, die 140 Tote, verwüstete Botschaften und die schwerste außenpolitische Krise Dänemarks seit dem Zweiten Weltkrieg zur Folge hatten: Die Mohammed-Karikaturen von 2005. Maßlos war damals die Empörung in der islamischen Welt. Doch auch Christen protestieren wieder hörbarer gegen Verunglimpfungen ihres Glaubens. So stellte das Erzbistum München Strafanzeige gegen den Sender MTV wegen der Serie „Popetown“. Ist das Heilige aber rechtlich hinreichend geschützt? Hat andererseits etwa die Kunst nicht das Recht, sich kritisch über Religion zu äußern?

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