Freiburg (DT/KNA) Ein teilweiser Kirchenaustritt ist unzulässig. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) erklärten am Dienstag den Kirchenaustritt des emeritierten Freiburger Theologen Hartmut Zapp für ungültig und gaben damit der Klage des Erzbistums Freiburg recht. Eine Austrittserklärung könne nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränkt werden, so der VGH. Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Gleichzeitig verstand er sich weiterhin als gläubiges Mitglied der Kirche.
Glaubensgemeinschaft und Körperschaft nicht zu trennen
Erzbistum Freiburg: Kirchenaustritts-Urteil sorgt für Steuergerechtigkeit – Kirchenrechtler zeigen Verständnis für Position des unterlegenen Klägers