München (DT/KNA) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Berufungsklage eines Vaters gegen die Taufe seiner Tochter abgelehnt. Innerkirchliche Angelegenheiten wie die Spendung von Sakramenten unterlägen nur eingeschränkt staatlicher Gerichtsbarkeit und auch nur dann, wenn sie gegen Grundprinzipien der Verfassungsordnung verstießen, heißt es in dem Beschluss vom 16. Januar, über den die Landesanwaltschaft Bayern am Montag in München informierte. Dies sei bei einer Taufe nicht der Fall. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (Aktenzeichen 7 ZB 11.1569) vom vergangenen Sommer.