Der kürzlich in München vorgestellte Band IV des Lehrbuchs „Kanonisches Recht“, der sich dem kirchlichen Vermögens-, Sanktions- und Prozessrecht, das heißt den Büchern V (Kirchenvermögen), VI (Strafbestimmungen in der Kirche) und VII (Prozesse) des kirchlichen Gesetzbuches des lateinischen Rechtskreises der katholischen Kirche (Codex Iuris Canonici vom 25. Januar 1983) zuwendet, bringt das umfangreiche Werk „Kanonisches Recht – Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici“ zu einem schon lange erwarteten und erhofften Abschluss.
Einheitliche Handschrift
Lehrbuch „Kanonisches Recht“ in der Tradition der Münchner Schule abgeschlossen. Von Wilhelm Rees