Wer die diversen Bände der „Acta Apostolicae Sedis“ zur Hand nimmt und sie durchblättert, stößt in dem Amtsblatt des Heiligen Stuhls immer wieder auf Anfragen, die bei den Behörden der Römischen Kurie eingereicht wurden und als „dubia“ (Zweifel) formuliert sind. Diese Anfragen sind zumeist an die Kongregation für die Glaubenslehre oder an die Institution, die für die Interpretation kirchlicher Gesetzestexte zuständig ist, gerichtet. Sie betreffen die Lehre oder die Praxis des Glaubens. Vorgetragen werden sie in der Regel von einem Ortsordinarius, Gruppen von Bischöfen oder einer Bischofskonferenz.
Warum die vier Kardinäle Neuland betreten haben
„Dubia“ – Fragen zur Klärung des Glaubens – Vom aktuellen Umgang mit einer alten kirchlichen Praxis. Von Ulrich Nersinger