Vatikanstadt (DT/KNA) Papst Benedikt XVI. hat die Zuständigkeit für Auflösung von „geschlossenen, aber nicht vollzogenen Ehen“ sowie die Nichtigkeitserklärung von geistlichen Weihen neu geordnet. Ein in der vatikanischen Tageszeitung „Osservatore Romano“ (Mittwochsausgabe) veröffentlichter päpstlicher Erlass überträgt die Verantwortung für diese Verfahren von der Sakramentenkongregation auf das Gericht der Römischen Rota. Der zweithöchste Gerichtshof der katholischen Kirche ist bislang schon für alle anderen nach Rom überwiesenen Eheannullierungsverfahren zuständig.