Rom (DT) In einem etwas komplizierten Verfahren hat der Vatikan sein Strafrecht auf den neuesten Stand gebracht: Mit mehreren Gesetzen hat die Päpstliche Kommission für den Vatikanstaat am 11. Juli die Einzelbestimmungen des vatikanischen Strafrechtsbuchs internationalen Standards und Konventionen angepasst und mit einem Motu proprio vom gleichen Tag hat Papst Franziskus diese Gesetze auf den gesamten Heiligen Stuhl ausgeweitet. Sie gelten also für alle Einrichtungen und Organe des Vatikans, auch wenn sie nicht auf dem Territorium des kleinen Kirchenstaats liegen wie etwa die Apostolischen Nuntiaturen in der Welt oder päpstliche Einrichtungen mit extraterritorialem Sitz in Rom. Ein ähnliches Motu proprio hatte Benedikt XVI.
Vatikan reformiert sein Strafrecht
Motu proprio von Papst Franziskus – Vatikanbank auf dem Prüfstand. Von Guido Horst