Rom (DT) Der Vatikan hat einer schon länger geübten Praxis bei einzelnen Rücktritten von Bischöfen ein präziseres rechtliches Fundament gegeben: Die „zuständige Autorität“ – das sind bei Demissionen von Oberhirten die Kongregationen für die Bischöfe, für die Missionsgebiete und für die Ostkirchen, letztlich ist es aber der Papst – könne es „in besonderen Fällen“ für notwendig halten, einen Bischof „um die Einreichung des Rücktritts zu bitten“. Nochmals etwas anderes ist die direkte Absetzung eines Bischofs durch den Papst.
Vatikan kann Rücktritte leichter erzwingen
Rechtliche Verfügung des Staatssekretärs über das Ende der Amtszeit von Kurienchefs und Ortsbischöfen. Von Guido Horst