Abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit sind die Ausläufer jener Welle, die von dem bekannten Brief des Pater Klaus Mertes SJ im Januar 2010 ausgelöst wurde, bei den kirchlichen Gerichten angekommen: Alle Fälle, bei denen von der Wahrscheinlichkeit des Verdachtes eines sexuellen Missbrauchs durch Geistliche auszugehen war, mussten beziehungsweise müssen mit den Akten der entsprechenden Voruntersuchung oder unmittelbar erfolgter Geständnisse an die Glaubenskongregation nach Rom gesandt werden, ungeachtet der früher gültigen Verjährungsfristen, des Alters und Allgemeinzustandes mutmaßlicher Täter oder möglicher Differenzierungen hinsichtlich der Häufigkeit oder der Art des Missbrauchs.
Unterwegs auf Neuland
Keine pragmatische Checkliste: Rüdiger Althaus und Klaus Lüdicke befassen sich mit dem kirchlichen Strafprozess. Von Prälat Günter Assenmacher