Madrid (DT/KNA) In Spanien nimmt die Diskussion darüber, wem die Kirchen des Landes nun rechtmäßig gehören, zunehmend Fahrt auf. Die Gründe für die verworrene juristische Gemengelage sind vielfältig. Wer als spanischer Normalbürger Eigentümer einer Immobilie ist, belegt dies per Grundbucheintrag – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch für viele Sakralbauten, vor allem auf dem Land, fehlt dieser Nachweis. Dort schwebt der Kirchenbesitz – rechtlich gesehen – gewissermaßen im luftleeren Raum, da der zuständige Klerus ihn nie in ein Grundbuch eintragen ließ. Bei anderen Besitztümern erfolgten die offiziellen Einträge spät.
Streit um Kirchen
In Spanien fordern linksgerichtete Politiker Übereignung an den Staat. Von Andreas Drouve