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Staatliche Förderung von Beratungsstellen vor Gericht

Cottbus (DT/KNA) Der seit sieben Jahren dauernde Rechtsstreit um die staatliche Förderung der sechs katholischen Schwangerenberatungsstellen im Land Brandenburg steht offenbar vor dem Abschluss. Das Verwaltungsgericht Cottbus verhandelte am Donnerstag über die Nachzahlungsforderungen der Caritasverbände für das Erzbistum Berlin und das Bistum Görlitz. Die Richter trafen am selben Tag jedoch noch keine Entscheidung, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage erklärte. Hintergrund ist der bundesweite Ausstieg der katholischen Kirche aus dem staatlichen System der Konfliktberatung im Jahr 2001. Seither stellen die Beratungsstellen der Caritas keine Scheine mehr aus, die Voraussetzung einer straffreien Abtreibung sind.

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