Stuttgart (DT/KNA) Religiöse Gründe heben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht die Schulpflicht auf. Reformatorisch-baptistische Eltern wollten ihre drei Kinder zu Hause unterrichten. Gegen das Urteil ließ das Gericht nach Angaben vom Dienstag Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zu. Zur Durchsetzung der Schulpflicht hatte das Regierungspräsidium den Eltern ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro je Kind für den Fall angedroht, dass die Kinder nicht zum Unterricht kämen. Dagegen klagten die Eltern. Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied, die Durchsetzung der Schulpflicht sei rechtmäßig. Die Schulpflicht sei durch den staatlichen Erziehungsauftrag legitimiert.