Essen/Köln (DT/KNA) Vor 60 Jahren sind die Verträge zur Gründung des Ruhrbistums Essen in Kraft getreten. Am 26. Februar 1957 tauschten der damalige Apostolische Nuntius in Deutschland und der nordrhein-westfälische Ministerpräsident die Ratifizierungsurkunden aus. Damit wurde der Vertrag zur Gründung des Bistums Essen am 1. Januar 1958 rechtskräftig. Es wurde aus Teilen der Erzbistümer Köln und Paderborn sowie der Diözese Münster gebildet, um eine Arbeiterseelsorge in der Industrieregion mit Stahlwerken und Kohlezechen aufzubauen. Gründerbischof war Franz Hengsbach. Nach den Worten des Kölner Kirchenhistorikers Franziskus Siepmann war in den 1950er Jahren der damalige Bischof von Münster, Michael Keller, treibende Kraft für die ...
Ruhrbistum wird 60
Essen: Im Februar 1957 traten Gründungsverträge in Kraft