Ein prominent besetztes Podium ging am Samstag der Frage nach, inwieweit man davon sprechen könne, es handle sich bei der Religionsfreiheit um einen „Testfall für die Menschenrechte“. Dass die Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit für die Entstehungsgeschichte der Menschenrechte eine überragende Bedeutung hat, ist allgemein bekannt. Ganz unterschiedliche Denker wie Jellinek und Bloch bezeichnen sie als „Ursprungsrecht“ des Menschen.
Religionsfreiheit, die wir meinen
Katholikentagsveranstaltung „Religionsfreiheit als Testfall für die Menschenrechte. Christliche und islamische Perspektiven“. Von Josef Bordat