Wien (DT) Ein absolutes gesetzliches Verbot jeglicher verbrauchender Forschung mit embryonalen Stammzellen forderte die Österreichische Bischofskonferenz bei ihrer Frühjahrsvollversammlung in Schloss Reichenau. Dieses Verbot müsse auch den Import menschlicher embryonaler Stammzellen einschließen. Wörtlich heißt es dazu in einer Stellungnahme der Bischofskonferenz: „Die Tötung menschlicher Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen ist mit der Menschenwürde und dem von der Staatengemeinschaft anerkannten und geschützten Menschenrecht auf Leben unvereinbar.“ Als Vorsitzender der Bischofskonferenz begründete Kardinal Christoph Schönborn diese an den Gesetzgeber gerichtete Forderung mit dem Nachweis pluripotenter ...
Kardinal Schönborn warnt vor eugenischen Tendenzen
Österreichs Bischöfe kritisieren Urteil des Obersten Gerichtshofs