Würzburg (reg) Die römische Glaubenskongregation hat die im Apostolischen Schreiben „Familiaris consortio“ (1981) dargelegten Bedingungen für die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten bekräftigt. Die französische Zeitschrift „Homme nouveau“ veröffentlicht in ihrer aktuellen Onlineausgabe die Anfrage eines Geistlichen und die Antwort des Dikasteriums. Der Priester hatte gefragt, ob ein Beichtvater wiederverheirateten Geschiedenen die Absolution erteilen dürfe.
Glaubenskongregation: Zur Beichte gehört „wahre Reue“
Sakramentenzulassung für wiederverheiratete Geschiedene: Wille zur Josefsehe bleibt Kriterium für gültige Lossprechung