Paris (DT/KNA) Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat am Freitag das Aufstellen einer Krippe in der Öffentlichkeit unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Laut der zuständigen Berichterstatterin des Gerichts ist es laut Artikel 28 des Gesetzes zur Trennung von Staat und Kirche nicht verboten, eine Krippe im öffentlichen Raum, etwa einem Verwaltungsgebäude, aufzustellen, wie die französische Zeitung „Figaro“ (Onlineausgabe Freitag) berichtet. Die Aufstellung solcher Weihnachtskrippen müsse auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein, dürfe keinen religiös missionarischen Charakter haben und müsse einem kulturellen oder festlichen Zweck dienen.