Die Stellung wiederverheirateter Geschiedener in der Kirche ist seit Jahrzehnten mit zunehmender Dringlichkeit eine Quaestio disputata. Allein die Auswahlbibliografie in dem 1995, zwei Jahre nach dem bekannten Hirtenwort der oberrheinischen Bischöfe herausgegebenen Sammelband „Geschieden – Wiederverheiratet – Abgewiesen?“ umfasst 22 eng bedruckte Seiten. Die Scheidungsquoten sind nach wie vor besorgniserregend. Mehr und mehr Katholiken sind direkt oder indirekt betroffen.
Eheverfahren sind keine Fluchthilfe
Wer sich der eigenen Geschichte stellt, kann ihre Last leichter tragen – Zu Missverständnissen über die Arbeit kirchlicher Gerichte – „Familiaris Consortio“-Serie Teil III. Von Prälat Günter Assenmacher