Münster (DT/KNA) Die katholische Kirche soll nach dem Willen der Caritas auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verzichten, wenn Mitarbeiter ihrer Einrichtungen nach Scheidung wieder heiraten oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Eine Kündigung wegen Verletzung der Loyalitätspflichten sollte es in diesen Fällen nicht mehr geben, sagte der Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes, Heinz-Josef Kessmann, am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Münster.
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Caritas: Wiederheirat darf kein Kündigungsgrund sein
Arbeitsrecht ändern – Auch Homo-Partnerschaften akzeptieren