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Caritas: Wiederheirat darf kein Kündigungsgrund sein

Arbeitsrecht ändern – Auch Homo-Partnerschaften akzeptieren

Münster (DT/KNA) Die katholische Kirche soll nach dem Willen der Caritas auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verzichten, wenn Mitarbeiter ihrer Einrichtungen nach Scheidung wieder heiraten oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Eine Kündigung wegen Verletzung der Loyalitätspflichten sollte es in diesen Fällen nicht mehr geben, sagte der Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes, Heinz-Josef Kessmann, am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Münster.

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