Bonn (DT/KNA) Die katholischen Ortsbischöfe in Deutschland halten am bisherigen Verfahren für Trauungen nach dem alten liturgischen Ritus fest. Wie die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz auf Anfrage bestätigte, soll es weiterhin in jedem Bistum in Deutschland möglich sein, die Trauung in der alten Form zu feiern, wie sie bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil üblich war. In einem Beschluss, den der Ständige Rat der Bischofskonferenz in seiner Sitzung vom 19. und 20. Juni gefasst hat, heißt es dazu: „Anfragen von Gläubigen, die eine Eheschließung in der Liturgie des Vetus ordo (ritus extraordinarius) erbitten, sind an das jeweilige Ordinariat weiterzuleiten. Dieses wird dafür sorgen ...