Bonn (DT/KNA) Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, sieht auch nach dem am Montag veröffentlichten Vatikandokument keine automatische Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch im kirchlichen Bereich. „In dem Dokument heißt es lediglich, dass das staatliche Gesetz hinsichtlich der Anzeige von Verbrechen bei den zuständigen Behörden beachtet werden muss“, erklärte der Trierer Bischof am Dienstag in Bonn. „Das ist auch für uns selbstverständlich.“ Ackermann verwies darauf, dass es in Deutschland aus gutem Grund keine Anzeigenpflicht bei Missbrauchsfällen gebe. Auch Experten und Opferorganisationen hätten vor einem solchen Automatismus gewarnt.