Brüssel (DT/KNA) Ein belgisches Berufungsgericht hat die behördliche Razzia bei kirchlichen Einrichtungen vom Sommer 2010 für teilweise illegal erklärt. So war die Beschlagnahmung von Opferaussagen bei der innerkirchlichen Untersuchungskommission zu sexuellem Missbrauch laut Urteil der Richter vom Mittwoch rechtswidrig. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die in Mechelen versammelten Bischöfe und die Mitnahme von Rechnern und Dokumenten bei der Bischofskonferenz billigte das Gericht hingegen. Ausnahme sei die Beschlagnahmung von Diplomatenpost. Damals untersuchte eine Spezialeinheit der Polizei auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft den Amtssitz des belgischen Primas und die Räume der kirchlichen Untersuchungskommission in Löwen.