Die Berichterstattung über die Bluttaten des jugendlichen Amokläufers aus dem schwäbischen Winnenden hat die Gremien der publizistischen Selbstkontrolle in hohem Maße beschäftigt. Insgesamt hatten sich nach der Tat in Winnenden 79 Leser gegen Beiträge in Print- und Onlinebeiträgen beschwert, in 47 Fällen hatte der Presserat Beschwerdeverfahren eingeleitet und insgesamt 13 Verstöße gegen den Pressekodex geahndet. In den meisten Fällen wurden die Ziffern acht und elf (Unangemessene sensationelle Darstellung sowie Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen) verletzt.
Viele Rügen für die Berichte über Winnenden
Der Deutsche Presserat hat seine Arbeit auf Internet-Angebote ausgeweitet