Das Urteil sorgte für Aufsehen: Im vergangenen Jahr entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, dass ein muslimischer Schüler sein Mittagsgebet an seiner Schule in Berlin-Wedding nicht verrichten darf. Bei der Verkündung begründeten die Richter dies mit der Gefährdung des Schulfriedens. Es könne zu einer Art Wettbewerb zwischen den Religionen kommen, weil die Jugendlichen dort aus rund 30 verschiedenen Kulturen stammen. Der Einrichtung seien Vorkehrungen, dass jeder Schüler ungestört beten könne, nicht zuzumuten. Am Mittwoch befasst sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall.
„Religionsneutrale Zone“
Muslim klagt Beten in der Schule ein. Von Birgit Wilke