Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. An diesem Mittwoch und Donnerstag werden in Leipzig die ersten 14 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Rundfunkgeräte es darin gibt. Das empfinden die Kläger als Willkür. Außerdem machen sie geltend, der Rundfunkbeitrag sei eine Steuer, die in die Kompetenz des Bundes falle. In den Vorinstanzen waren sämtliche Klagen bisher erfolglos.