Für den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet hat der Bundestag eine Aufhebung von Sperren beschlossen. Mit den Stimmen der Regierungskoalition hob das Parlament am Donnerstagabend das im Februar 2010 in Kraft getretene sogenannte Zugangserschwerungsgesetz auf. Zur Begründung hieß es, dass die in der Regelung vorgesehenen Sperren für Internetseiten umgangen werden könnten. Im Interesse der Opfer müsse das Ziel sein, strafbare Inhalte durch „konsequentes Löschen“ aus dem Netz zu verbannen. Das Bundesinnenministerium hatte die Regelung bereits zuvor per Erlass außer Kraft gesetzt.