Der Deutsche Presserat hat in seinem Jahresbericht Bilanz für das Jahr 2017 gezogen. Davon nimmt etwa zwei Drittel der Pressemitteilung das Problem der Diskriminierung in Richtlinie 12.1 ein. Es geht dabei um die Empfehlung, dass die Herkunft von Straftätern in den Medien nicht bekannt gegeben werden soll. Bereits am 22. März 2017 hatte der Presserat die Regeln für die Berichterstattung präzisiert. Anstatt des begründbaren Sachbezugs wurde das begründete öffentliche Interesse an der Nennung der Zugehörigkeit eines Tatverdächtigen in den Vordergrund geschoben.
Diskriminierung verhindern
Der Deutsche Presserat verteidigt die Richtlinie zu Straftätern. Von Alexander Riebel