Vor dem Hintergrund der Anschläge auf die französische Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ ist die Diskussion über den Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches neu entflammt. Die „Deutsche Bischofskonferenz“ spricht sich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. „Die Vorschrift nimmt einen klugen Ausgleich zwischen hohen Verfassungsgütern wie der Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit und der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor“, sagte Sprecher Matthias Kopp.
Diejenigen schützen, die an Gott glauben
Blasphemische Satire sollte nicht erlaubt sein – Nach dem deutschen Pressekodex ist auf eine Schmähung religiöser Überzeugungen zu verzichten Von Burkhardt Gorissen