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Diejenigen schützen, die an Gott glauben

Blasphemische Satire sollte nicht erlaubt sein – Nach dem deutschen Pressekodex ist auf eine Schmähung religiöser Überzeugungen zu verzichten Von Burkhardt Gorissen
Foto: dpa | Die Diskussion um stärkere Gesetze gegen Blasphemie könnten bald die Gerichte beschäftigen.

Vor dem Hintergrund der Anschläge auf die französische Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ ist die Diskussion über den Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches neu entflammt. Die „Deutsche Bischofskonferenz“ spricht sich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. „Die Vorschrift nimmt einen klugen Ausgleich zwischen hohen Verfassungsgütern wie der Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit und der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor“, sagte Sprecher Matthias Kopp.

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