Das Grundrecht auf Selbstbestimmung bei persönlichen Daten muss nach Ansicht der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern auch in der digitalen Gesellschaft unbedingt gewahrt bleiben. Datenschutz bedeute kein Hindernis für die Digitalisierung, sondern müsse als Voraussetzung für ihr Gelingen verstanden werden, erklärte die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern am Donnerstag nach einem zweitägigen Treffen in Göttingen. Anlass für die einmütig verabschiedete „Göttinger Erklärung“ der Datenschützer waren den Angaben zufolge Versuche in Politik und Wirtschaft, den Datenschutz als Bremse der Digitalisierung zu diskreditieren.