Istanbul (DT/KNA) Das türkische Verfassungsgericht hat die Rolle religiöser Eheschließungen in dem muslimischen Land gestärkt. In einer Mehrheitsentscheidung hoben die Richter eine Regelung auf, nach der die „Imam-Ehen“ erst nach der standesamtlichen Hochzeit geschlossen werden dürfen, wie türkische Medien gestern berichten. Die religiöse Heirat hat keine rechtliche Bedeutung, wird in islamisch-konservativen Kreisen aber häufig als bindend angesehen. Bislang wurde die Schließung einer Imam-Ehe ohne vorherige standesamtliche Hochzeit mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft. Die Richter argumentierten laut der Zeitung „Hürriyet“, dass die gesetzliche Beschränkung für die Imam-Ehen dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.