Darmstadt (DT/dpa) Krankenpfleger sind bei der Arbeit stärker belastet als Mechaniker – mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Hessen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil einem Motorradmechaniker die Anerkennung seines Bandscheibenvorfalls als Berufskrankheit verweigert. Für eine Berufskrankheit müsse der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung nachgewiesen werden. Geklagt hatte ein 54 Jahre alter Mechaniker, der beim Anheben eines Altöleimers einen Bandscheibenvorfall erlitt. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Berufskrankheit ab, was das Gericht bestätigte.