Berlin (DT/KNA) Der Bund verdoppelt seinen Zuschuss für den Zentralrat der Juden. Für seine Arbeit erhält er ab 2012 zehn statt bisher fünf Millionen Euro. Dies ist im neuen Staatsvertrag mit dem Zentralrat geregelt, der am Freitag den Bundesrat passierte. Die Länderkammer stimmte auf ihrer Sitzung in Berlin für das entsprechend geänderte Bundesgesetz. Hintergrund der Erhöhung sind neue Anforderungen an die jüdische Gemeinschaft, die zu einem Anstieg ihrer Aufgaben geführt haben. Diese betreffen vor allem den Bildungsbereich. Die Neufassung tritt an die Stelle des ersten Abkommens der Bundesregierung mit dem Zentralrat, mit dem 2003 die Förderung durch den Bund erstmals geregelt wurde.