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Dritter Weg: Urteil begrüßt

Kirchliche Mitarbeiter dürfen unter Umständen streiken

Erfurt (DT/KNA) Die katholische Kirche hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Streikrecht in einer ersten Reaktion begrüßt. Durch die Entscheidung werde das System der partnerschaftlichen Tariffindung in paritätisch zusammengesetzten Kommissionen im Grundsatz bestätigt, erklärte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, am Dienstag in Bonn. Das Urteil stärke das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. „Gewerkschaften dürfen nicht zu einem Streik im kirchlichen Dienst aufrufen, wenn bestimmte Vorgaben des Dritten Weges erfüllt sind“, erläuterte Langendörfer. Der Dritte Weg des kircheneigenen Arbeitsrechts habe sich in den letzten 30 Jahren bewährt.

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