Jochen Taupitz (Foto: ethikrat.org), Jurist und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, hat Lücken im deutschen Embryonenschutz bemängelt. „Mit den Fortschritten in der Fortpflanzungsmedizin tun sich trotz der Strenge des Gesetzes Lücken auf“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“ vom Montag. Dies werde sich mit künftigen Verfahren und Techniken fortsetzen. Dinge, die im Embryonenschutzgesetz nicht beschrieben werden, seien im strafrechtlichen Sinne nicht verboten, so Taupitz. Problematisch sei dies bei der Debatte über die Präimplantationsdiagnostik (PID) gewesen; auch die „Drei-Eltern-Kinder“ seien in Deutschland eigentlich nicht verboten.