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Staatsnahe Staatsferne

Mit seinem jüngsten Rundfunkurteil hat das Bundesverfassungsgericht alle Klarheiten

hinsichtlich der Beteiligungen von Parteien am Privatrundfunk beseitigt

Die drei CDU-geführten Bundesländer Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein müssen ihre Privatrundfunkgesetze ändern. Der Grund: In allen drei Ländern verbieten die derzeit geltenden rechtlichen Regelungen Parteien und Wählergruppen, sich direkt oder mittelbar an privaten Rundfunksendern zu beteiligen. Im Fall von Hessen hat dies das Bundesverfassungsgericht nun jedoch als verfassungswidrig verworfen.

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