Das Ende 1990 erlassene und Anfang 1991 in Kraft getretene deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) gilt als das strengste weltweit. Deshalb ist es manchen – allen voran den Reproduktionsmedizinern – ein Dorn im Auge. Das ESchG verfolgt das Ziel, menschliches Leben vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an schützen und gebietet daher zum Beispiel, dass bei einer künstlichen Befruchtung jeweils nur so viele menschliche Embryonen im Labor erzeugt werden dürfen, wie anschließend zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch in den Mutterleib transferiert werden; pro Zyklus maximal drei.
Im Lebensschutz gibt es Lücken
Das Vorkernstadium ist ein sich selbst organisierendes Lebewesen: Menschen sind bereits vor der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle schutzwürdig