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Grass-Briefe an Karl Schiller haben Urheberschutz

Im Rechtsstreit des Autors Günter Grass um die Veröffentlichung von Briefen des früheren Bundesministers Karl Schiller ist die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) unterlegen. Eine Sprecherin des Berliner Landgerichts sagte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag, beide Parteien hätten den Streit im Zuge einer sogenannten Hauptsachenerledigung für abgeschlossen erklärt. Danach ist die letztinstanzliche Entscheidung des Berliner Kammergerichts rechtsgültig, wonach die Veröffentlichung der Grass-Briefe unzulässig war. Das Landgericht Berlin und das Berliner Kammergericht hatten auf Antrag von Grass dem Verlag der FAZ untersagt, die von Grass an Schiller gerichteten Briefe vom 14. Juli 1969 und 28.

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