Bartolomé de las Casas (1484/5–1566) gilt als der große Anwalt der Indios gegenüber den gierigen Konquistadoren. Diese Auffassung vertrat er allerdings nicht von Anfang an. Auch er, der 1502 noch als Laie und Berater des Gouverneurs auf die Insel Hispaniola gelangte, wurde „Encomendero“: Er erhielt ein großes Landgut („Encomienda“) mit den darin so gut wie als Sklaven lebenden Indios zugeteilt. Um 1510 wurde Las Casas bei den Dominikanern zum Priester geweiht. Nach einem nachhaltig wirkenden Ereignis wird er aber zum glühenden Anwalt der Rechte der Indios. So hält der Priester Pfingsten 1514 eine Predigt, in der er die Behandlung der Indio-Sklaven anprangert.
Die Kirche als Anwältin der Indios
Als noch ernstlich darüber diskutiert wurde, ob die Bewohner der Neuen Welt Menschen sind, trat die Kirche für sie ein. Verschiedene Priester und Ordensleute setzten sich gegen handfeste Interessen für deren Menschenrechte ein. Später ergriffen auch einige den bewaffneten Kampf für die Unabhängigkeit Mexikos. Von José García