Karlsruhe (DT/KNA) Das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am Mittwoch in Karlsruhe, es müsse unverzüglich eine Neuregelung zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums geschaffen werden. Das Urteil erging mit sechs zu zwei Richterstimmen. Asylbewerber erhalten damit künftig mehr Geld. Bis zur Neuregelung ordnete der Senat eine rückwirkend ab 1. Januar geltende Übergangsregelung an. Danach erhält ein Asylbewerber nun 336 statt 224 Euro, ein Kind zwischen 15 und 18 Jahren 260 statt 200 Euro. In der Verhandlung war es um die Frage gegangen, ob Flüchtlinge genug Geld und Sachleistungen bekommen. Sie erhielten bislang 60 Prozent der Hartz-IV-Regelsätze.