Straßburg (DT/KNA) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt am Dienstag einen Sterbehilfefall aus Deutschland. Geklagt hat ein Witwer, dessen Frau das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2004 den Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels untersagt hatte. Die gelähmte und auf Pflege angewiesene Frau wollte damit ihr Leben beenden, wie der Gerichtshof in Straßburg mitteilte. Weitere juristische Schritte gegen die Entscheidung blieben erfolglos. Die Frau war seit einem Unfall 2002 vom Hals abwärts gelähmt; sie war auf künstliche Beatmung angewiesen und musste rund um die Uhr gepflegt werden. Im März 2005 setzte sie ihrem Leben mit Hilfe des Vereins Dignitas in der Schweiz ein Ende.