Köln (DT/pd) „Das von den Karlsruher Verfassungsrichtern damals nur als Versuch gebilligte ,Beratungsschutzkonzept‘ hat sich längst als schutzuntauglich erwiesen“, erklärt der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. Bernward Büchner in einer Pressemitteilung anlässlich des zwanzigsten Jahrestages der Verkündigung des zweiten Abtreibungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993. Denn es überlasse es in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft der Letztentscheidung der Schwangeren, ihr Kind aus beliebigen Gründen töten zu lassen.
Juristenkritik an Gesetz und Praxis der Abtreibung
„Beratungsschutzkonzept“ erweist sich als schutzuntauglich