Osnabrück (DT/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat erneut Post von ehemaligen Heimkindern aus Niedersachsen erhalten, die „rechtsfreie Räume“ und Menschenrechtsverletzungen während der Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre beklagen. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Montag) berichtet, drängt ein Beschwerdeführer aus Melle im Landkreis Osnabrück jetzt auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung, nachdem das Karlsruher Gericht eine Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen hatte.
Heimkinder wieder vor Bundesverfassungsgericht
Entschädigungs-Beschlüsse sollen auf Prüfstand