Wieder einmal ist die katholische Kirche schuld. Daran nämlich, dass schwerkranke und leidende Hochbetagte Schmerz und demütigendes Leid ertragen müssen, statt sich professionell über die Todesschwelle helfen zu lassen. So lautet zusammengefasst das Narrativ derer, die derzeit propagandistisch und juristisch für eine Änderung der Rechtslage in Österreich kämpfen. Vier Klagen Betroffener gegen die „Tötung auf Verlangen“ (§ 77 StGB) und die „Mitwirkung am Selbstmord“ (§ 78 StGB) verhandelt aktuell der 14-köpfige Verfassungsgerichtshof in Wien. Mit einem Urteil ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
Wird Töten zur Option?
Österreichs Verfassungsgerichtshof befindet über Suizidbeihilfe und Tötung auf Verlangen.
