1975 erging ein Urteil zur Abtreibung seitens des Bundesverfassungsgerichts. Eine Fristenregelung sei verfassungswidrig, denn sie werde der Pflicht, Leben zu schützen, nicht gerecht. Wo Menschenleben existiere, komme ihm Menschenwürde zu, und zwar von Anfang an. Bei diesem Satz kommt die Aussage der ehemaligen SPD-Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, in den Sinn: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“ Und die alte römische Weisheit, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sei.
Wider die Instrumentalisierung des Bundesverfassungsgerichts
Zuletzt entstand der Eindruck, eine politische Auseinandersetzung über die Menschenwürde sei mangels parlamentarischer Mehrheiten in eine Richterwahl ausgelagert worden.
