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Was der AfD-Beschluss für die Kirche bedeutet

Doch nicht „gesichert rechtsextrem“? Ein Kölner Gericht hat Bundesverfassungsschutz abgewatscht. Wer den Nachrichtendienst bisher als unfehlbare Autorität anführte, hat jetzt ein Problem.
Onlineredakteur Jakob Ranke, Kirchlicher Antifaschist
Foto: DT / IMAGO / IPON | Auf der richtigen Seite der Geschichte? Zumindest wäre in politischen Fragen eine gewisse Demut angebracht.

Es ist die erste große Niederlage, die der deutsche Inlandsgeheimdienst in seiner Auseinandersetzung mit der „Alternative für Deutschland“ einstecken muss: Die AfD ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln nicht „gesichert rechtsextrem“, und der Bundesverfassungsschutz darf sie nicht entsprechend einstufen. Ja, das Urteil im sogenannten „Hauptsacheverfahren“ steht noch aus. Die Einschätzungen von Juristen sind aber relativ einhellig: Der Beschluss im Eilverfahren ist eingehend begründet, ein späteres anderes Ergebnis unwahrscheinlich.

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Geklagt hatte die AfD gegen die Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz. Das entsprechende 1100-seitige Gutachten hatte die Behörde noch auf den letzten Drücker unter SPD-Innenministerin Nancy Faeser im Mai 2025 bekannt gemacht. Fazit des Gerichts: Was darin an einzelnen verfassungsfeindlichen Äußerungen aufgeführt ist, reicht nicht aus, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz für gesichert zu halten.

Dass das durchgefallene Gutachten möglicherweise auf tönernen Füßen stand, hatten einige Beobachter schon im vergangenen Jahr vermutet. Mit der Gerichtsentscheidung dreht sich nun aber offenbar auch im „Mainstream“ der Wind: In den „Tagesthemen“ vom Donnerstag Abend strahlte sogar die ARD einen verfassungsschutzkritischen Kommentar aus. Man höre und staune: RBB-Korrespondentin Iris Sayram kommt darin zu dem Ergebnis, das Verwaltungsgericht habe „mehr oder weniger klar gemacht, dass das 1000 Seiten lange Gutachten nicht mehr ist als bedrucktes Papier mit überschaubarer Aussagekraft“. Wenn eine Behörde, die dem Bundesinnenministerium unterstehe, so agiere, dann müsse man sich nicht wundern, „dass bei vielen der Eindruck entsteht, es gehe hier gar nicht um die Partei, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen“.

Sayram formuliert hier indirekt. Aber der Gedanke liegt nun mal nahe: Die etablierten Parteien haben schlicht ein handfestes Motiv zum Foulspiel im Kampf um die Macht, und der Verfassungsschutz ist nun mal eine weisungsgebundene Behörde. Schon aus diesem Grund sind die Einschätzungen des Geheimdienstes aus einer demokratischen Perspektive stets mit einer gewissen Grundskepsis zu begleiten. Unter Grünen und Linken galt das vor dem Auftreten der AfD als Allgemeinplatz.

Auch die Kirche sollte das gestrige Urteil zum Nachdenken veranlassen. Fast schon routiniert haben Bischöfe in Sachen AfD auf die Einschätzungen der Nachrichtendienste verwiesen und die Verabscheuungswürdigkeit der Rechtspopulisten als quasi wissenschaftlich erwiesenes Allgemeingut behandelt. So heißt es etwa in der zentralen „Erklärung zum völkischen Nationalismus“ der Deutschen Bischofskonferenz: „Wer Parteien wählt, die mindestens in Teilen vom Verfassungsschutz als ‚erwiesen rechtsextremistisch‘ eingeschätzt werden, der stellt sich gegen die Grundwerte des menschlichen Zusammenlebens und der Demokratie in unserem Land.“

Der Verfassungsschutz ist fehlbar

Was schon bisher nicht allzu überzeugend war, ist als Argumentationsfigur nun deutlich beschädigt. Der Verfassungsschutz ist fehlbar. Die Bischöfe müssen künftig selbst argumentieren und sich auch der Kontroverse aussetzen, wenn sie ernst genommen werden wollen. Es reicht einfach nicht, stets nur Slogans wie „Gegen Hass und Hetze“ oder „für Demokratie und Vielfalt“ zu wiederholen, auch wenn der kommende Katholikentag davon leider wieder reichlich Anschauungsmaterial liefern wird. Der bisher oft zur Schau gestellte politische Dogmatismus wirkt noch absurder, weil die Bischöfe sich nun wirklich nicht ans Revers heften können, in Fragen der Glaubenslehre sonderlich prinzipienfest zu sein.

Nein, idealerweise unter Bezug auf Lehrdokumente muss sauber hergeleitet werden, welche AfD-Positionen der christlichen Sozialethik widersprechen. Dass dies mit der eher freischwebenden Erklärung zum völkischen Nationalismus bereits gegeben sei, darf bezweifelt werden. Das heißt nicht, dass der Nachweis der Unchristlichkeit nicht am ein oder anderen Punkt gelingen kann. Nur wäre es dabei vorteilhaft, wenn sich die Bischöfe im Bewusstsein der eigenen Fehlbarkeit zur Maxime nehmen würden, was der neue DBK-Vorsitzende Heiner Wilmer in seinem ersten Statement selbst gesagt hat: „Die Kraft des Evangeliums ist es, aus einer Haltung der Demut stark zu sein. Das gilt auch für politische Auseinandersetzungen.“

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