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Was der AfD-Beschluss für die Kirche bedeutet

Doch nicht „gesichert rechtsextrem“? Ein Kölner Gericht hat Bundesverfassungsschutz abgewatscht. Wer den Nachrichtendienst bisher als unfehlbare Autorität anführte, hat jetzt ein Problem.
Onlineredakteur Jakob Ranke, Kirchlicher Antifaschist
Foto: DT / IMAGO / IPON | Auf der richtigen Seite der Geschichte? Zumindest wäre in politischen Fragen eine gewisse Demut angebracht.

Es ist die erste große Niederlage, die der deutsche Inlandsgeheimdienst in seiner Auseinandersetzung mit der „Alternative für Deutschland“ einstecken muss: Die AfD ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln nicht „gesichert rechtsextrem“, und der Bundesverfassungsschutz darf sie nicht entsprechend einstufen. Ja, das Urteil im sogenannten „Hauptsacheverfahren“ steht noch aus. Die Einschätzungen von Juristen sind aber relativ einhellig: Der Beschluss im Eilverfahren ist eingehend begründet, ein späteres anderes Ergebnis unwahrscheinlich.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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