Es ist die erste große Niederlage, die der deutsche Inlandsgeheimdienst in seiner Auseinandersetzung mit der „Alternative für Deutschland“ einstecken muss: Die AfD ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln nicht „gesichert rechtsextrem“, und der Bundesverfassungsschutz darf sie nicht entsprechend einstufen. Ja, das Urteil im sogenannten „Hauptsacheverfahren“ steht noch aus. Die Einschätzungen von Juristen sind aber relativ einhellig: Der Beschluss im Eilverfahren ist eingehend begründet, ein späteres anderes Ergebnis unwahrscheinlich.
Was der AfD-Beschluss für die Kirche bedeutet
Doch nicht „gesichert rechtsextrem“? Ein Kölner Gericht hat Bundesverfassungsschutz abgewatscht. Wer den Nachrichtendienst bisher als unfehlbare Autorität anführte, hat jetzt ein Problem.
