Der Bundesrat berät am Freitag einen Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen. Der sieht die Streichung des Paragrafen 219a (Werbeverbot für Abtreibungen) aus dem Strafgesetzbuch vor. Während der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfehlen, den Antrag (Drucksache 684/21) gemäß Artikel 76 Absatz 1 Grundgesetz beim Bundestag einzubringen, rät der federführende Rechtsausschuss davon ab.
Vorgeschmack auf Rot-Grün-Rot
Der Bundesrat berät am Freitag über die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen.
