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Von Nürnberg nach Den Haag

Vor 80 Jahren, am 20. November 1945, begann der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes. Die juristische Aufarbeitung von Kriegen im Rahmen des ius post bellum geschieht heute vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
Foto: IMAGO/Björn Trotzki (www.imago-images.de) | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann Haftbefehle erlassen und Urteile sprechen, an die Vertragsstaaten des Römischen Statuts gebunden sind.

Was haben Wladimir Putin, Benjamin Netanjahu und führende Taliban gemeinsam? Gegen sie liegt ein Haftbefehl vor, beantragt von Karim Asad Ahmad Khan, einem Juristen aus Schottland. Auf dessen Antrag hin wurde gegen Putin am 17. März 2023 Haftbefehl erlassen, gegen Netanjahu am 21. November 2024, gegen Haibatullah Achundsada und Abdul Hakim Hakkani am 8. Juli 2025. Darf der das, der Herr Khan? Ja, er darf das, denn er ist Ankläger beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), dem „Haager Tribunal“, wie das Gericht genannt wird, in Erinnerung an die Mutter aller internationalen Strafgerichte, dem Nürnberger Tribunal, das vor 80 Jahren das Verfahren gegen 24 Angeklagte aufnahm.

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